15 sowie Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 3. April 2023 betreffend Verlängerung der Probezeit nach bedingter Entlassung aus der stationären therapeutischen Massnahme, act. 117). Angesichts der instabilen persönlichen (Wohn-)Verhältnisse, der bekannten Krankheitsgeschichte und der bisherigen Deliktshistorie des Beschwerdeführers (vgl. dazu auch angefochtene Verfügung E. 3.5.2, das von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit Beschwerdeantwort eingereichte Obergutachten der PDAG vom 4. November 2014, wonach der Beschwerdeführer mit grosser Wahrscheinlichkeit an einer paranoiden Schizophrenie leidet [S. 50] sowie das Gutachten von Dr. med. F.___