Zusammengefasst sprechen verschiedene Umstände für die von B._____ zu Protokoll gegebene Version der Geschehnisse. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht damit ein dringender Tatverdacht hinsichtlich der vorgeworfenen Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung, Drohung(en) und Tätlichkeiten. 4. 4.1. 4.1.1. Die Vorinstanz bejahte weiter die Haftgründe der Kollusionsgefahr, der einfachen und qualifizierten Wiederholungsgefahr sowie der Ausführungsgefahr.