3.3.2. B._____ sagte anlässlich seiner Einvernahme vom 14. August 2025 aus, der Beschwerdeführer habe ihn dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. In der Folge habe er seinen Kopf an der Bürotür angeschlagen. Er habe Läsionen am Hals und Kopf davongetragen. Zudem habe der Beschwerdeführer ihm gegenüber gedroht, dass wenn er in die "Kiste" müsse und danach wieder rausgelassen werde, er schon wisse, was er mit ihm machen würde. B._____ bestätigte auf Vorhalt, dass der Beschwerdeführer gedroht habe, ihn umzubringen und dass er diese Drohung auch in Anwesenheit der Polizisten wiederholt habe. Er habe angesichts dieser Aussagen des Beschwerdeführers um sein Leben gefürchtet.