Am 9. September 2025 erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen eine Übernahmeverfügung, wonach sie das bis anhin von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau geführte Strafverfahren unter Vorbehalt neuer Erkenntnisse übernehme. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau informierte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Eingabe vom 15. September 2025 über die Verfahrensübernahme vom 9. September 2025. Ob die Überführung des Beschwerdeführers gleichentags stattgefunden hat, ist nicht aktenkundig, jedenfalls ist der Wechsel der örtlichen Zuständigkeit frühestens per 9. September 2025 als i.S.v.