3.3. Am 2. September 2025 reichte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Beschwerdeantwort ein und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Sie reichte u.a. das Obergutachten der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) vom 4. November 2014 zu den Akten. 3.4. Mit Eingabe vom 15. September 2025 nahm der Beschwerdeführer Stellung zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 2. September 2025. 3.5. Ebenfalls mit Eingabe vom 15. September 2025 reichte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Übernahmeverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen vom 9. September 2025 zu den Akten. -4-