3. Es seien folgende Ersatzmassnahmen anzuordnen -3- a. Dem Beschuldigten sei zu verbieten, sich seinem Vater, B._____, näher als 300 Meter anzunähern. b. Dem Beschuldigten sei zu verbieten, sich der Liegenschaft, Q-Weg, R._____, näher als 300 Meter anzunähern. c. Dem Beschuldigten sei zu verbieten, mit seinem Vater, B._____, in irgendeiner Art in Kontakt zu treten (persönlich, schriftlich, E-Mail, SMS, Whatsapp etc.). 4. Eventualiter: