in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verurteilte den Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 15. Januar 2025 wegen Fälschung von Ausweisen (Art. 252 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 100.00 und einer Busse von Fr. 3'000.00. 1.2. Der Beschwerdeführer erhob gegen den ihm am 16. Januar 2025 zugestellten Strafbefehl am 24. Januar 2025 Einsprache. 1.3. Am 24. Februar 2025 überwies die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach den Strafbefehl dem Bezirksgericht Brugg zur Durchführung des Hauptverfahrens.