Diesen Schluss legt auch der sichergestellte Chatverlauf mit einem D._____ nahe, welcher dem Beschwerdeführer schrieb, er wolle morgen Party machen, und ihn fragte, ob er wisse, wo er in Zürich Schnee (im Chatverlauf als Schneeflocken-Emoji dargestellt), mithin Kokain, kaufen könne, woraufhin der Beschwerdeführer antwortete: "Wie viel Gramm" (vgl. Haftakten HA.2024.508). Der Beschwerdeführer verwies diesen D._____ folglich nicht an einen ihm bekannten Verkäufer, sondern fragte ihn nach der gewünschten Menge Kokain für die anstehende Party, was wiederum darauf schliessen lässt, dass er selbst das Kokain beschaffen würde.