Die Hin- und Rückfahrtickets würden Fr. 70.00 ausmachen. Am Mittwoch werde ihm etwas Lohn bezahlt, er würde ihn dann nicht mehr damit belästigen und wenn er das Paket bekomme, werde er ihn umso weniger stören (vgl. Haftakten HA.2024.508). Angesichts der prekären finanziellen Verhältnisse des Beschwerdeführers legt diese Formulierung des Beschwerdeführers den Schluss nahe, dass spätestens bei Erhalt des erwarteten Pakets die finanziellen Probleme des Beschwerdeführers gelöst wären, mithin er die Absicht habe, das erwartete Kokaingemisch gegen Entgelt weiterzugeben bzw. zu verkaufen. Diesen Schluss legt auch der sichergestellte Chatverlauf mit einem D.__