Gestützt auf diese Aktenlage ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass mit "125 Kaffee" die sichergestellten 125 Gramm Kokaingemisch gemeint waren und der Beschwerdeführer diese Kokainlieferung im entsprechenden Umfang erwartete, zumal dem Paket ausser dem Kokaingemisch nichts anderes beilag. Dem sichergestellten Chatverlauf zufolge schrieb der Beschwerdeführer am 21. Juli 2024 dem Absender zudem, er habe gemerkt, dass er die Fahrkarte nicht bezahlen könne, um am Montag (zur Post) gehen zu können, ob es dem Absender möglich wäre, ihm damit zu helfen. Die Hin- und Rückfahrtickets würden Fr. 70.00 ausmachen.