1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führte gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einfuhr, Besitz, Veräusserung und Konsum von Kokain; Verschaffen von Marihuana). Der Beschwerdeführer wurde am 23. Juli 2024 festgenommen. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verfügte am 26. Juli 2024 die Versetzung des Beschwerdeführers in Untersuchungshaft bis einstweilen am 23. Oktober 2024 und am 25. Oktober 2024 die Verlängerung der Untersuchungshaft um 3 Monate bis einstweilen am 23. Januar 2025.