3. Die Akten des Strafverfahrens OSTA ST.2025.137 bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau seien beizuziehen. 4. Das Strafverfahren OSTA ST.2025.137 sei bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Justizgericht des Kantons Aargau hängigen Beschwerdeverfahrens JG/2025/03 gegen die Entscheide der Justizleitung vom 16. Juli 2018 (betreffend die Übertragung der Straffälle vom örtlich zuständigen erstinstanzlichen Gericht zu einem anderen erstinstanzlichen Gericht zur Behandlung und Beurteilung in fremden Namen) zu sistieren. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates."