1.2. Mit den Entscheiden SBK.2018.116/117 vom 17. Mai 2018 hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau jeweils das Ausstandsgesuch der Präsidentinnen und des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg in der Strafsache gegen die Beschwerdeführer gut. Mit jeweiligem Beschluss vom 16. Juli 2018 überwies die Justizleitung die Verfahren gegen die Beschwerdeführer zur Behandlung und zur Beurteilung an das Bezirksgerichts Brugg und ordnete an, dass dieses als ausserordentliche Vertretung und im Namen des örtlich zuständigen Bezirksgerichts Lenzburg handle.