Weil sich die entsprechenden Ermittlungen noch ganz am Anfang befinden, liegt auf der Hand, dass hier noch kein dringender Tatverdacht vorliegen kann. Dies schadet aber nicht, weil die Untersuchungshaft bereits gestützt auf den Einbruchdiebstahl vom 7. August 2025 gerechtfertigt ist und selbst bei einer Verurteilung allein deswegen keine Überhaft droht.