Verfehlt ist schliesslich sein Einwand, er habe sich der Polizei nicht entzogen. Dem Festnahmerapport zufolge rannte der Beschwerdeführer in Richtung E-Strasse davon, als er die eintreffenden Polizisten wahrgenommen hatte. Der flüchtende Beschwerdeführer konnte auf der Wiese vor der Liegenschaft zu Boden geführt und arretiert werden (Festnahmerapport der Kantonspolizei Aargau vom 8. August 2025, S. 1 f.). In Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles bestehen genügend konkrete -6-