4. Dem Beschwerdeführer sei im vorliegenden Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Prozessführung resp. die amtliche Verteidigung mit dem Unterzeichnenden zu bewilligen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Staates." 3.2. Am 28. August 2025 reichte die Staatsanwaltschaft Baden die Beschwerdeantwort ein und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Am 4. September 2025 erstattete der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: