3. 3.1. Mit Eingabe vom 25. August 2025 erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 13. August 2025 (vorab am 9. August 2025 per E-Mail) zugestellte Verfügung vom 9. August 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: " 1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter seien dem Beschwerdeführer anstelle der Entlassung aus der Untersuchungshaft Ersatzmassnahmen, namentlich