1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt ein Strafverfahren gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) wegen Einbruchdiebstahls. Sie wirft ihm vor, am Abend des 7. August 2025 zusammen mit einem Mitbeschuldigten in die Parterrewohnung an der D-Strasse in C._____ eingebrochen und diverse Gegenstände entwendet zu haben. Der Beschwerdeführer und der Mitbeschuldigte wurden in flagranti von der durch den Nachbarn alarmierten Polizei erwischt. 1.2. Der Beschwerdeführer wurde am 7. August 2025 festgenommen. 2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau (fortan: Vorinstanz) verfügte am 9. August 2025 die Versetzung des Beschwerdeführers in Untersuchungshaft bis zum 7. November 2025.