auch zutrifft. Dennoch ist angesichts des medizinisch dokumentierten Schlaganfalls sowie des Berichts der Justizvollzugsanstalt davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer infolge seines Gesundheitszustands in verschiedener Hinsicht eingeschränkt ist, was sich insbesondere in seiner Ausdrucksweise äussert. Folglich fällt es ihm auch in einem für Laien ohnehin bereits nicht alltäglichen Gerichtsverfahren schwerer, sich zum Strafund Zivilpunkt zu äussern. Zudem ist er Insasse im Zentralgefängnis Lenzburg und damit einem Haftregime mit strikten Regeln unterworfen.