Der Beschwerdeführer erlitt im Juni 2024 einen Schlaganfall (sensomotorische, faziobrachiocrurale Hemisymptomatik), welcher mit einer leichten Wortfindungsstörung verbunden war (Beschwerdebeilage 4). Mit E-Mail vom 22. August 2025 bestätigt C._____, Leiter Spezialvorzug der Justizvollzugsanstalt Lenzburg, überdies, dass im Alltagskontakt ein Gespräch mit dem Beschwerdeführer sehr schwerfällig verlaufe, da er an einer Art Wortfindungsstörung leide. Zudem befinde sich der Beschwerdeführer seit dem 3. Februar 2025 aufgrund seiner körperlichen Beschwerden und aufgrund des Übergriffs gegen ihn auf der Abteilung 60plus.