Zivilanträgen. Zudem habe er erwiesenermassen einen Schlaganfall erlitten. Er habe Wortfindungsstörungen, was die Betreuer im Zentralgefängnis klar festgehalten hätten. Wie dies bei der Einvernahme der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau nicht habe auffallen können, sei schwer erklärbar. Bereits mit der Problematik der Wortfindungsstörungen könne man an einer Verhandlung nicht einfach selbständig seine Rechte geltend machen. Zudem würden noch psychische Probleme aufgrund der erlebten Tat hinzukommen. Ausserdem erschwere der Strafvollzug seine Möglichkeit, sich rechtlich zu wehren.