2.2. Der Beschwerdeführer bringt beschwerdeweise im Wesentlichen dagegen vor, die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gehe fehl, wenn sie von einem Strafverfahren, welches er als Beschuldigter durchlaufen habe, darauf schliesse, dass er entsprechend erfahren sei betreffend das Stellen von -4-