Ebenso wenig sei belegt, dass er infolge der erlittenen Schlaganfälle nicht mehr fähig sei, sich in einem Strafverfahren zurechtzufinden. Immerhin sei er noch am 30. Januar 2025 fähig gewesen, in lesbarer Schrift und mit verständlichem Wortlaut einen Strafantrag zu verfassen und am 21. Februar 2025 im Rahmen einer länger dauernden Einvernahme Rede und Antwort zu stehen.