Anfechtungs- Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 18. August 2025 gegenstand betreffend unentgeltliche Rechtspflege in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt ein Strafverfahren gegen B._____ (fortan: Beschuldigter) wegen schwerer Körperverletzung zum Nachteil von A._____ (fortan: Beschwerdeführer). 2. 2.1. Mit Schreiben vom 15. August 2025 ersuchte der Beschwerdeführer um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Einsetzung von Rechtsanwalt Martin Leiser als unentgeltlicher Rechtsvertreter.