3.2. Am 1. September 2025 reichte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg die Beschwerdeantwort ein und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Am 16. September 2025 erstattete der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: