Dieser Text ist von der Beschwerdeführerin und (vermutlich) dem Beschuldigten an der entsprechenden Stelle unterschrieben. Die Beschwerdeführerin brachte dabei folgenden handschriftlichen Vermerk an: " Schlüssel wird gegen Barzahlung von 1.800,00 Franken am spätestens 02.12.2024 mit den o.g. Fernbedienungen und weiteren o.g. Schlüsseln zurückgegeben, gemäss Vereinbarung Schlichtungsbehörde am 25.10.2024" Der Beschuldigte brachte folgenden handschriftlichen Vermerk an: " Diese Unterschrift bestätigt lediglich den Erhalt des Schlüssels und keinerlei weiteren Ergänzungen"