" Der neue, heute ausgehändigte Haustürschlüssel ist zusammen mit den anderen obgenannten Schlüsseln spätestens per 2. Dezember gemäss Entscheid vom 25.10.2024 zu retournieren. Die Untermieterin hat die Kosten für einen allfälligen Verlust des Schlüssels zu tragen, resp. übernimmt die Kosten für den Ersatz der Schliessanlage, falls sie den Schlüssel nicht fristgerecht retourniert. Die Vermieterin D._____, welche denselben Eingang benutzt, ist ebenfalls im Besitz eines Haustürschlüssels. Jegliche Haftung seitens der Eigentümer für den gemeinsam genutzten Eingang wird wegbedungen. -8-