Die Annahme der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, dass sie mit ihrem alten Schlüssel Zugang zu ihrer Wohnung gehabt habe, sei aktenwidrig und falsch. Sie habe am 21. Mai 2025 ausdrücklich erklärt, zu allen Beweiserhebungen und Einvernahmen vorgeladen werden zu wollen. Das sei nicht geschehen. Sie sei weder einvernommen noch zu allfälligen Einvernahmen des Beschuldigten geladen worden. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe sich fast ausschliesslich auf die Darstellung des Beschuldigten gestützt, ohne ihre Beweise zu würdigen. Damit habe sie ihr rechtliches Gehör verletzt.