1.4. Die Beschwerdeführerin teilte mit Eingabe datiert vom 12. November 2025 mit, ihre Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Nötigung auf C._____ zu erweitern. Sie ersuchte die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts für den Fall ihrer Nichtzuständigkeit darum, ihre Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten (S. 11).