3.10. Mit Eingabe datiert vom 28. November 2025 (Postaufgabe am 2. Dezember 2025) reichte die Beschwerdeführerin die beantragten Abrechnungen sowie weitere Unterlagen ein. 3.11. Mit Eingabe datiert vom 4. Dezember 2025 (Postaufgabe am 5. Dezember 2025) reichte die Beschwerdeführerin die von ihr in Aussicht gestellte ergänzende Stellungnahme ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Parteien können eine Einstellungsverfügung innert 10 Tagen mit Beschwerde anfechten (Art. 322 Abs. 2 StPO; Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO).