3.8. Mit Eingabe vom 18. November 2025 ersuchte die Beschwerdeführerin um Ansetzung einer Frist für eine ergänzende Stellungnahme zu "neuen Erkenntnissen" aus der am 16. Oktober 2025 erfolgten Akteneinsicht. 3.9. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts forderte die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 19. November 2025 auf, bis zum 5. Dezember 2025 Lohn- und/oder Krankentaggeldabrechnungen für die Monate Oktober und November 2025 einzureichen. Für die Erstattung einer weiteren Stellungnahme gewährte sie ihr eine Frist bis zum 5. Dezember 2025.