Mit separater Eingabe datiert vom 18. September 2025 (Postaufgabe am 19. September 2025) reichte sie eine "Beschwerdeergänzung" ein. -3- 3.6. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Beschwerdeantwort vom 22. Oktober 2025 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.7. Mit Eingabe datiert vom 12. November 2025 (Postaufgabe am 13. November 25) reichte die Beschwerdeführerin eine "Erweiterung der Strafanzeige wegen Nötigung" neu auch gegen C._____ ein.