3.4. Mit Verfügung vom 10. September bewilligte die Verfahrensleiterin die beantragte Akteneinsicht. Zugleich forderte sie die Beschwerdeführerin auf, innert 10 Tagen ab (am 11. September 2025 erfolgter) Zustellung dieser Verfügung verschiedene Unterlagen zu ihrer finanziellen Situation einzureichen. 3.5. Die Beschwerdeführerin reichte mit Eingabe datiert vom 18. September 2025 (Postaufgabe am 19. September 2025) Unterlagen zu ihrer finanziellen Situation ein und beantragte die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, allenfalls die angemessene Reduktion der Prozesskosten.