3. 3.1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Beschwerde vom 20. August 2025 die Aufhebung der Einstellungsverfügung und die Fortführung der Strafuntersuchung. 3.2. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts forderte die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. August 2025 zur Leistung einer Kostensicherheit von Fr. 1'000.00 innert 10 Tagen ab (am 29. August 2025 erfolgter) Zustellung dieser Verfügung auf. 3.3. Die Beschwerdeführerin beantragte mit Eingabe datiert vom 6. September 2025 (Postaufgabe am 8. September 2025) den Verzicht auf die einverlangte Kostensicherheit oder deren angemessene Reduktion. Zudem beantragte sie Akteneinsicht.