Anfechtungs- Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gegenstand vom 29. Juli 2025 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führte gegen den von A._____ (Beschwerdeführerin) beanzeigten B._____ (Beschuldigter) eine Strafuntersuchung wegen Nötigung. 2. Am 29. Juli 2025 stellte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Strafuntersuchung ein. Die Einstellungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 30. Juli 2025 genehmigt und der Beschwerdeführerin am 11. August 2025 zugestellt.