Die zweite Einvernahme fand am 11. Oktober 2024 durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach statt. Der Beschuldigte führte im Wesentlichen aus, sie hätten den Automaten ausgeräumt, er sei gefahren worden, wisse aber den Namen des Fahrers nicht mehr. Man sei zu dritt gewesen. Dass man den Automaten gestohlen habe, sei wohl auf seinem Mist gewachsen. Auf die Frage, ob er einen "A._____" kenne, antwortete er zunächst, er kenne ihn nicht, aber "A._____" sage ihm etwas, er wolle jedoch keine Probleme mit diesen Leuten und niemanden belasten (Protokoll vom 11. Oktober 2024, S. 7 ff.).