4.3.3. Die erste Einvernahme mit dem Beschuldigten fand am 15. Juli 2024 durch die Luzerner Polizei statt, nachdem der Beschuldigte sich telefonisch bei der Polizei gemeldet und mitgeteilt hatte, er benötige einen Anwalt und er habe einen Zigarettenautomaten entwendet. Der Beschuldigte sagte in dieser Einvernahme jedoch im Wesentlichen aus, er könne sich aufgrund des Alkoholeinflusses und aufgrund von Medikamenten nicht mehr an die Nacht sowie die übrigen Beteiligten erinnern (Protokoll vom 15. Juli 2024). Die zweite Einvernahme fand am 11. Oktober 2024 durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach statt.