Im Gegenteil, der Beschuldigte beging nun auch Delikte mit anderen Personen zusammen. Somit besteht die Gefahr, dass mit zunehmender Zeit mehr Mitbeschuldigte und immer mehr neue Delikte dazukommen, was die einzelnen Strafverfahren zusätzlich verkomplizieren und verzögern würde. Um der hohen Kadenz, mit welcher der Beschuldigte delinquiert, Einhalt zu gebieten, ist eine möglichst rasche Anklageerhebung vorliegend notwendig. Ebenso erfordert das Beschleunigungsgebot, dass aufgrund des vorzeitigen Massnahmeantritts des Beschuldigten und der mit Anklage beantragten stationären Massnahme die Sache zeitnah dem Sachgericht unterbreitet wird. -8-