Er wurde bereits dreimal zu den persönlichen Verhältnissen (27. September 2022, 17. April 2024 und 10. November 2024) sowie jeweils zur Sache befragt. Dem Beschuldigten wurde bereits am 12. Juni 2024 der vorzeitige Massnahmevollzug bewilligt (Verfahren ST.2023.4744 act. 626). Beim Beschuldigten handelt es sich demnach um einen Dauerdelinquenten. Die laufende Strafuntersuchung schien ihn offensichtlich nicht zu beindrucken. Im Gegenteil, der Beschuldigte beging nun auch Delikte mit anderen Personen zusammen.