machen kann. Angesichts dieser schwer wiegenden prozessualen Konsequenzen ist an die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen einer Verfahrenstrennung ein strenger Massstab anzulegen (Urteil des Bundesgerichts 7B_9/2021 vom 11. September 2023 E. 10.3 mit weiteren Hinweisen).