In der Folge sei der Beschuldigte am 11. Oktober 2024 von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zur Sache einvernommen worden. Der Beschuldigte habe den Beschwerdeführer nicht gekannt haben wollen und habe einzig angegeben, der Beschwerdeführer habe das Fahrzeug gelenkt, was sich bereits aus den Videobildern ergebe. Er habe die Tatbegehung eingeräumt und angegeben, dass der Diebstahl "wohl auf seinem Mist" gewachsen sei, wobei er sich an den Tathergang weitgehend nicht mehr erinnern könne. Nach der Einvernahme vom 11. Oktober 2024 habe sich das Vorverfahren gegen den Beschuldigten im Abschluss befunden und der vorzeitige Massnahmeantritt sei im Gang gewesen.