" 1. Das Bezirksgericht Brugg sei vorsorglich anzuweisen, die Anklage der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen B._____, geb. tt.mm.jjjj, vom 6. Januar 2025 per sofort und bis zur Erledigung dieses Beschwerdeverfahrens zu sistieren. 2. Die Akten der Verfahren STA5 ST.2023.4744 und STA5 ST.2024.4040 seien beizuziehen." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 5. Februar 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 10. Februar 2025 beantragte der Beschuldigte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: