2. Das Bezirksgericht Brugg sei anzuweisen, die Anklage der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen B._____, geb. tt.mm.jjjj, vom 6. Januar 2025, definitiv zu sistieren. 3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach sei anzuweisen, das Vorverfahren gegen B._____, geb. tt.mm.jjjj und den Beschwerdeführer gemeinsam -3- abzuschliessen und die beiden Beschuldigten seien nach dessen Abschluss gemeinsam zur Anklage zu bringen. 4. Die Kosten- und Entschädigungsfolgen seien gemäss Strafprozessordnung festzulegen." sowie folgende Verfahrensanträge: