2.3. Mit Schreiben vom 15. Januar 2025 stellte die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach dem Beschwerdeführer die Verfügung betreffend Verfahrenstrennung vom 16. Oktober 2024 zu. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 17. Januar 2025 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. Januar 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: " 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 16. Oktober 2024 sei aufzuheben und die Strafverfahren ST.2023.4744 und ST.2024.4040 seien wieder zu vereinigen.