2. 2.1. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2024 trennte die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach die Verfahren wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs vom 14. Juli 2024 in Q._____ gegen den Beschwerdeführer und C._____ vom Vorverfahren gegen den Beschuldigten (ST.2023.4744) ab und führte diese unter einer neuen Verfahrensnummer (ST.2024.4040) fort. Diese Verfügung stellte sie vorerst einzig dem Beschuldigten zu. 2.2. Am 23. Dezember 2024 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach beim Bezirksgericht Brugg Anklage gegen den Beschuldigten wegen der Delikte vom 14. Juli 2024 sowie einer grossen Zahl weiterer Delikte.