Eine Steuerveranlagung oder Steuererklärung könne sie daher nicht vorweisen. Sie sei auf die Unterstützung ihres Umfelds angewiesen, lebe in Untermiete, wofür sie umgerechnet Fr. 250.00/Monat bezahlen müsse. Dazu sei sie nicht in der Lage, weshalb sich eine Schuld anhäufe, was von der Vermieterschaft aufgrund der persönlichen Nähe zur Beschwerdeführerin geduldet werde. Eine Krankenversicherung bestehe keine und essen könne sie regelmässig bei Freunden, von welchen sie für alltägliche Beschaffungen monatlich umgerechnet Fr. 100.00 erhalte. Die Namen der Unterstützer möchte die Beschwerdeführerin nicht nennen.