2.2. Mit Beschwerde (Ziff. 6 und 7) bringt die Beschwerdeführerin zur Sache vor, dass betreffend ihre finanziellen Verhältnisse alles, was existiere, bereits eingereicht worden sei. Die Gerichte weigerten sich, ihre Eingaben zu bearbeiten. Es bestünden keine Lohnausweise, weil kein Lohn ausbezahlt werde. Auch "Steuerkarten" existierten nicht. Ein Verwaltungsratsmandat -5- ohne Lohn beweise noch längst keine Firmenbeteiligung. Buchhaltungsunterlagen seien nie verlangt worden, zudem seien diese gestohlen worden. Bankkonti seien inexistent. Sie habe nur das "D._____ Konto", ein "normales" Konto erhalte sie nicht mehr.