sie über kein Vermögen und kein nennenswertes Einkommen verfüge. Die Beschwerdeführerin behaupte lediglich, dass die "C._____ AG", bei welcher sie als Präsidentin des Verwaltungsrates fungiere, inaktiv sei und sie über diese kein Einkommen erziele. Sie unterlasse es jedoch, diese Behauptung mit Buchhaltungsunterlagen zu belegen. Auch betreffend die Unterstützung von anderen Personen mache die Beschwerdeführerin keinerlei Angaben. Eine Überprüfung ihrer finanziellen Situation sei nicht möglich, weil die Beschwerdeführerin es unterlassen habe, sämtliche massgeblichen Faktoren lückenlos darzulegen.