In Nachachtung der obergerichtlichen Vorgaben sei der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 14. Mai 2025 Rechtsanwalt Raffael Gübeli als amtlicher Verteidiger für die Darlegung der finanziellen Verhältnisse bestellt worden. Die Beschwerdeführerin habe aber auch nach Beiordnung eines amtlichen Verteidigers ihre finanziellen Verhältnisse nicht im notwendigen Ausmass transparent gemacht. Im Wesentlichen seien in der Eingabe des amtlichen Verteidigers vom 15. Juli 2025 die gleichen Behauptungen wie bereits im Gesuch vom 18. Oktober 2024 aufgestellt worden, ohne weitergehende Erklärungen zu liefern oder Belege einzureichen.