2.4. Mit Verfügung vom 6. August 2025 wies der Präsident des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch um Gewährung der amtlichen Verteidigung erneut ab und entliess Rechtsanwalt Raffael Gübeli aus seinem Amt. 3. 3.1. Gegen diese ihr am 11. August 2025 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 18. August 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde. Einen konkreten Antrag stellte sie nicht. 3.2. Am 22. August 2025 reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Eingabe ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: